AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) | 3d-Services

​Die Auftragsannahme erfolgt aufgrund der AGBs. Mit der Auftragserteilung nehmen Sie die AGBs an. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen oder ähnlich benannt des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.

§ 1 Geltungsbereich, Identität, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von 3D-Druckaufträgen an die 3D-Services ist. Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen von 3D-Services mit dem Auftraggeber über 3D-Druckaufträge.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als 3D-Services ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn 3D-Services in Kenntnis der AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

(2) Die Identität von 3D-Services ist: 3D-ServicesStefan Wutz, Oberkaltenhofstr. 10, 93453 Neukirchen, Deutschland, Tel.: 09947- 7090900, Fax: +49 9947 902080, E-Mail: info@3D-Services.construction, Homepage: www.3D-Services.construction, Geschäftsführung: Herr Stefan Wutz

(3) (1) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss/Rücktrittsrecht

(1) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

Der Auftraggeber übermittelt 3D-Services die erforderlichen Druckdateien im 3D-Datenformat oder ein Muster eines nachzudruckenden Erzeugnisses. 3D-Services prüft die Unterlagen und erstellt ein verbindliches Angebot per Post, E-Mail oder Fax. An das Angebot ist 3D-Services 30 Tage gebunden. Mit fristgemäßer Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.

Bevor 3D-Services ein Angebot generiert, prüft sie automatisch die übersendete Datei auf Fehler, die das Druckergebnis beeinträchtigen. Findet sie Fehler, kann der Auftraggeber außerdem eine Korrektur beauftragen. Diese Korrektur wird im Fall der Beauftragung durch den Auftraggeber umgehend durchgeführt und dem Auftraggeber wird ein 3D-Bild des Erzeugnisses auf Basis der korrigierten Druckdatenangezeigt (nachfolgend: „Druckfreigabe“). Ein etwaiger Druckauftrag erfolgt dann auf Basis dieser Druckfreigabe. Daher ist es zwingend notwendig, dass der Auftraggeber die Druckfreigabe sorgfältig prüft. Spätere Reklamationen/Änderungswünsche an den Druckdaten sind nach Druckfreigabe ausgeschlossen.

(2) Rücktrittsrechte von 3D-Services bei Onlinebeauftragung

Die Internetseite kann Datenfehler mit einer Genauigkeit von ca. 99% ermitteln. Bei durchschnittlich 1% der Fälle stellt sich erst nach Beauftragung bei der manuellen Prüfung durch 3D-Services heraus, dass die Daten nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen druckfähig sind. In diesem Fall hat 3D-Services ein Rücktrittsrecht.

Bei bestimmten Parametern ist es für die Internetseite nicht möglich, einen verbindlichen Preis zu errechnen. Dies wird dem Auftraggeber bereits vor der Beauftragung angezeigt. Der Auftrag kommt gleichwohl mit dem unverbindlich angezeigten Preis zustande, 3D-Services hat aber ein Rücktrittsrecht, falls 3D-Services bei der dann maßgeblichen manuellen Berechnung einen höheren Aufwand ermittelt.

(3) Ablehnungs- und Rücktrittsrecht bei unzulässigen Aufträgen

Aufträge die sich auf den Druck von Waffen und/oder Teilen hiervon oder von Gegenständen beziehen, deren Herstellung und/oder Besitz illegal ist oder deren Herstellung und/oder Besitz gegen Rechte Dritter verstößt, wird 3D-Services ablehnen. Gleiches gilt für sonstige Aufträge, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Ist über solche Aufträge ein Vertragsschluss erfolgt, kann 3D-Services, wenn es die Illegalität erst nach Vertragsschluss erkennt, vom Vertrag zurücktreten. § 7 gilt ergänzend.

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§ 3 Lieferzeiten, Lieferorte

(1) Die Lieferzeiten können aus technischen Gründen im Vorhinein nicht verbindlich angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von 3D-Services abhängen. Die für jedes Angebot individuell berechneten Fristen sind somit unverbindlich. Bei Überschreitung der unverbindlich mitgeteilten Frist erfolgt seitens 3D-Services eine frühzeitige Mitteilung.

(2) Falls der Auftraggeber den Druck zwingend zu einem bestimmten Termin benötigt, muss er dies bei der Beauftragung angeben. In dem Fall kann eine verbindliche Frist vereinbart werden.

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die 3D-Services die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von 3D-Services oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat 3D-Services auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen 3D-Services, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird 3D-Services von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich 3D-Services nur berufen, wenn 3D-Services den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

(5) Sofern 3D-Services die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,50% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Netto-Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. 3D-Services bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

(6) Die Rechte des Auftraggebers gemäß § 10 bleiben unberührt.

(7) 3D-Services ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse.

(8) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von 3D-Services setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

(9) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Vergütungsanspruch von 3D-Services durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so ist 3D-Services zum Rücktritt berechtigt oder kann die Ausführung von der vorherigen Vergütung (Vorkasse) oder von Sicherheitsleitung abhängig machen.

(10) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist 3D-Services berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

(11) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: 3D-Services liefert nicht in die USA. Im Übrigen behält sich 3D-Services vor, auch weitere Länder nicht zu beliefern.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gefertigten Erzeugnisse im Eigentum von 3D-Services.

§ 5 Preise und Versandkosten, Abholung

(1) Alle Preise, die von 3D-Services angegeben werden, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn es liegt ein Tatbestand der Umsatzsteuerbefreiung vor.

(2) Die Versandkosten werden dem Auftraggeber in den Angebotsvarianten „Klassisch“ oder „Online“ angegeben.

(3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wählt 3D-Services die Art der Verpackung nach freiem Ermessen.

(4) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit dem Erhalt des jeweiligen Produkts durch den Auftraggeber auf diesen über.

(5) Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache auf den Auftraggeber über, sobald 3D-Services die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.

(6) Die Versendung ist mit einem Warenwert bis zu 500,00 € versichert. Wünscht der Auftraggeber die Absicherung höherer Versicherungssummen, muss er dies angeben. Die vom Auftraggeber dann zu tragenden Mehrkosten betragen 4,50 € bei einer Versicherungssumme bis 2.500,00 € sowie 18,00 € bei einer Versicherungssumme bis 25.000,00 €.

(7) Falls Abholung des Druckerzeugnisses und/oder der Vorlage durch den Auftraggeber vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Nachweis der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung.

(8) Falls die Abholung des Druckerzeugnisses und/oder der Vorlage durch den Auftraggeber vereinbart ist, kommt der Auftraggeber 14 Tage nach Mitteilung, dass das Druckerzeugnis und/oder die Vorlage zur Abholung bereit stehen, in Annahmeverzug. Nach 4 Wochen besteht keine Verwahrungsverpflichtung mehr seitens 3D-Services. 3D-Services behält sich vor, das Druckerzeugnis und/oder die Vorlagen dann per Nachnahme an den Auftraggeber zu schicken und/oder zu entsorgen.

§ 6 Preise/Zahlungsmodalitäten

(1) Die Preise können nicht pauschal über eine Preisliste angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von 3D-Services abhängen. Sie werden für jedes Angebot individuell berechnet. Das Gleiche gilt für Zahlungskonditionen, Fälligkeiten und Zahlungsabschläge.

(2) Die Zahlung kann im Wege der Vorkasse durch PayPal erfolgen

§ 7 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte/Rechte an Unterlagen, Daten

(1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zum Druck übermittelten Daten und/oder Erzeugnisse dergestalt frei von Rechten Dritter sind, dass der Druck durch 3D-Services keine Rechte Dritter (insbesondere, aber nicht abschließend Urheberrechte, Patentrechte, Designrechte, Wettbewerbsrechte) verletzt oder dass eine entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, ferner, dass keine gesetzlichen Verbote verletzt werden.

(2) Der Auftraggeber stellt 3D-Services von allen berechtigten Forderungen und Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. Dazu gehören auch angemessene Aufwendungen für die Rechtsverteidigung von 3D-Services, bezüglich derer 3D-Services auch einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten gegen den Auftraggeber hat.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, 3D-Services unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit bei 3D-Services gefertigten Erzeugnissen geltend gemacht werden.

(4) Der Auftraggeber überträgt 3D-Services – sofern erforderlich – die für die Auftragsausführung erforderlichen Nutzungsrechte (insbesondere, aber nicht abschließend das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung, im Fall der Veröffentlichung von Referenzen durch 3D-Services gemäß § 8 Abs. (2) auch das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung).

(5) Ist sich der Auftraggeber nicht sicher, ob sein Druckauftrag gegen Schutzrechte Dritter verstößt, kann er über die Internetseite einen von 3D-Services vermittelten Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und/oder Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit der Prüfung zu einem Pauschaltarif beauftragen. Diese Leistung wird von 3D-Services ausschließlich vermittelt, der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Rechtsanwalt zustande.

§ 8 Datenschutz/Datensicherheit/Referenz

(1) 3D-Services verwendet die persönlichen Daten des Auftraggebers ausschließlich, soweit dies für die Kaufabwicklung notwendig ist und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies beinhaltet die Speicherung der für die Vertragsabwicklung benötigten Daten. Auf Wunsch übermittelt 3D-Services dem Auftraggeber die von 3D-Services gespeicherten Daten.

(2) 3D-Services veröffentlicht geeignete Referenzen für die Bewerbung seiner Dienstleistungen. Dies erfolgt aber nur bei ausdrücklich erteilter Erlaubnis durch den Auftraggeber auf Nachfrage. Diese Erlaubnis ist jederzeit schriftlich widerruflich.

(3) 3D-Services weist ausdrücklich darauf hin, dass der Versand von sensiblen Daten per E-Mail und/oder Fax unsicher ist. Er erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Es obliegt dem Auftraggeber, hier für eine sichere Übermittlung zu sorgen. 3D-Services verwendet für solche Fälle die Software TeamBeam. Der Auftraggeber kann diese kostenlos verwenden, indem er die Daten über das Programm TeamBeam: https://free.teambeam.de/3D-Services an 3D-Services übermittelt. Hierfür muss der Auftraggeber weder eine Software herunterladen noch sich bei TeamBeam anmelden. Es muss beachtet werden, dass beim Nutzen dieses Services die Daten auf den externen Provider von TeamBeam gespeichert werden.

(4) Erfolgt die Beauftragung online über die Internetseite, sind die dort hochzuladenden Daten durch TeamBeam automatisch gesichert/verschlüsselt.

§ 9 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) 3D-Services haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für Schadenersatzansprüche gilt allerdings die Einschränkung in § 10.

(2) Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt.

(3) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom 3D-Services gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung abgegeben wurde.

(4) 3D-Services prüft sowohl bei der klassischen als auch bei Online-Beauftragung die Machbarkeit des Druckauftrags. Ist diese nicht gegeben, weist 3D-Services darauf hin und es kommt kein Vertrag zustande. In Grenzfällen, in denen der Druck möglich ist, aber z.B. das Druckobjekt unterdurchschnittliche Stabilität aufweisen würde, weist 3D-Services den Auftraggeber darauf hin. Wünscht der Auftraggeber gleichwohl den Druck, kann er wegen des Umstands, auf den 3D-Services hingewiesen hat, keine Gewährleistungsrechte beanspruchen.

(5) Trotz größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Farbe auftreten, die vom Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden müssen, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind. Das Gleiche gilt für Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (z.B. Witterung, Licht, Feuchtigkeit) eintreten, übernimmt 3D-Services ebenfalls keine Gewährleistung, es sei denn es hat hierüber eine Zusicherung abgegeben.

(6) Die Mängelansprüche des Auftraggebers sind für den betreffenden Mangel ausgeschlossen,

a) wenn der Auftraggeber seinen bestehenden gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (insbesondere §§ 377, 381 HGB) nicht nachgekommen ist;

b) bei Nichtbestehen gesetzlicher Untersuchungs- und Rügepflichten des Auftraggebers, wenn er gleichwohl Unternehmer ist und offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Empfang der Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Entdeckung gegenüber 3D-Services schriftlich angezeigt hat.

(7) Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, gelten die Toleranzen der Druckerzeugnisse laut Toleranztabelle.

Zudem gelten die für das jeweilige Verfahren erstellten Konstruktionsrichtlinien, sowie die Materialdatenblätter.

Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Bestellung, die Verwendbarkeit für Seine Anwendung, mit dem gewählten Materialdatenblatt und, wenn vorhanden, den Konstruktionsrichtlinien des gewählten Verfahrens abzugleichen.

(8) Sofern der Kunde die Löschung der 3D-Services übermittelten Druckdaten fordert, erlöschen mit Löschung dieser Daten auch Gewährleistungsrechte des Kunden.

§ 10 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 3D-Services, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet 3D-Services nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 3D-Services, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit 3D-Services den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das Gleiche gilt, soweit 3D-Services und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11 Kündigung

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann 3D-Services als pauschale Vergütung 15% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass 3D-Services größere Ersparnisse hatte.

§ 12 Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen von 3D-Services nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

(3) Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.

§ 13 Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da die Leistungen von 3D-Services bei 3D-Druckaufträgen stets aufgrund individueller Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber erfolgen.

§ 14 Verhaltenskodizes

Im Rahmen seiner Verpflichtung gemäß Art. 246c Nr. 5 EGBGB weist 3D-Services darauf hin, dass 3D-Services sich keinen speziellen Verhaltenskodizes unterworfen hat.

§ ​15 Streitbeilegungsplattform der EU

Die EU stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zur Verfügung. Sie ist unter dem folgendem Link erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
E-Mail-Adresse von 3D-Services: info@3d-services.construction

§ ​16 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen 3D-Services und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und 3D-Services der Sitz von 3D-Services.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.